Seit Langem ist klar: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Ihr Arbeitgeber hat den ersten Schritt gemacht und einen Rahmenvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen.
Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge innerhalb gesetzlicher Grenzen
Einfach und flexibel
Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf bAV nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher
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